ARMANO LAW FIRM

Die im Jahr 2005 gegründete Anwaltkanzlei “Studio legale Armano” ist im Bereich des Zivilrechts und insbesondere im Unternehmensrecht und Immobilienrecht sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch bei gerichtlichen Angelegenheiten tätig.

Dank der Mitarbeit von Dolmetschern etwa für Englisch, Chinesisch, Russisch, Deutsch und Arabisch berät die Kanzlei neben italienischen Mandanten auch Privatpersonen und Unternehmen im Ausland, die Immobiliengeschäfte bzw. Handelstätigkeiten in Italien aufnehmen möchten.

Die Suche nach Lösungen und das Erreichen der von den Mandanten vorgegebenen Ziele werden mit einer interdisziplinären Herangehensweise betrieben. Dies dient dem Zweck eines breiteren Verständnisses und einer, wenn nötig, rechtsgebietsübergreifenden Mandatsbearbeitung; jede Anfrage wird deshalb von den verschiedenen Fachberufsträgern gemeinsam geprüft, also von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Notaren, Baumeistern, IT-Experten.

Die Kanzlei benachrichtigt ihre Mandanten in klarer und präziser Form über die mögliche Dauer und die Erfolgswahrscheinlichkeiten der Erreichung der individuellen Ziele. Außerdem wird regelmäßig, etwa durch eine wöchentliche E-Mail, über den weiteren Verlauf des jeweiligen Vorgangs informiert.

Neben der persönlichen Beratung in einem unserer Büros in Rom, Neapel und Cimitile, ist es auch möglich, einen online-Termin per Videoanruf zu vereinbaren.